Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders vereinbart, für die vertragliche Beziehung zwischen Sabrina Gerlach nachfolgend „OSTEORetrain“ genannt und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im Folgenden als „Tierhalter“ bezeichnet. Es wird ein, im Sinne der §§611ff BGB und 612 Abs. 1 BGB, Behandlungsvertrag geschlossen, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§2 Zustandekommen eines Vertrages

Der Behandlungsvertrag kommt zustanden, wenn der Tierhalter das Angebot von OSTEORetrain, bezüglich therapeutischer Betreuung annimmt und sich an OSTEORetrain zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie, wendet. Auf Basis dieses Behandlungsvertrages zwischen OSTEORetrain und dem Tierhalter basieren sämtliche Untersuchungen und Behandlungen. Bei einer mündlichen, schriftlichen (E-Mail) oder telefonischen Zustimmung bzw. Vereinbarung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages treten diese AGB‘s in Kraft.

OSTEORetrain behält sich vor, einen Behandlungsvertrag auch ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann. Insbesondere dann, wenn der Tierhalter seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, Behandlungsanweisungen ablehnt, die Therapie durch mangelnde Mitarbeit, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt werden und Therapiemaßnahmen vereitelt werden etc.. OSTEORetrain kann den Behandlungsvertrag auch und insbesondere dann ablehnen, wenn aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen eine Behandlung nicht erfolgen darf. Für diesen Fall bleibt der Honoraranspruch von OSTEORetrain für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§3 Entgelt und Zahlungsort

Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgeltes für die erbrachten therapeutischen Leistungen sowie die jeweils entstandenen Fahrtkosten, welche mit 0,70 € je gefahrenen Kilometer zu vergüten sind. Dieses Entgelt für die Leistungen durch OSTEORetrain richtet sich nach dem kommunizierten Preis. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung sofort und in bar zu entrichten. Eine Rechnungsstellung ist nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich. Soweit nicht anders vereinbart, stellt OSTEORetrain nach Beendigung der Behandlung eine Schlussrechnung. Diese ist per Überweisung sofort oder bar, sofort nach Rechnungsstellung, zu zahlen. Bei Therapieabbruch leibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Korrektur von Fehlern bleiben vorbehalten.

§4 Rücktritt und Kündigung

Der Tierhalter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Tierhalter bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Tierhalter keine Kosten. Kommt es zur Unterschreitung der 24 Stunden vor dem Termin, kann OSTEORetrain die Behandlung in voller Höhe trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Der Tierhalter kann das Vertragsverhältnis nach begonnener Therapie jederzeit kündigen. OSTEORetrain kann dann die bisher erbrachten Leistungen pauschal mit 75% in Rechnung stellen.

§5 Aufzeichnung und Daten

Therapiedokumentationen, einschließlich Bilder, welche durch OSTEORetrain für die Dokumentation des Therapieverlaufs bzw. des Therapieerfolgs gefertigt werden und Palpationsergebnisse sowie Krankenakten sind Eigentum von OSTEORetrain. Der Tierhalter hat keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Unterlagen, Einblick wird jedoch auf Antrag gewährt. Das Recht des Tierhalters auf Aushändigung von Kopien auf eigene Kosten bleibt davon unberührt. Die Verarbeitung und Weitergabe von Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Regelungen der DSGVO und einer etwa bestehenden Schweigepflicht. OSTEORetrain verweist hierzu ausdrücklich auf die gesondert ausgehändigte Datenschutzerklärung.

§6 Spezielle Bedingungen für die Blutegeltherapie

Der Tierhalter wird vor der Blutegelbehandlung über mögliche Nebenwirkungen und Risiken aufgeklärt und bestätigt dies mit einer Unterschrift. Ein Rücktritt von der Blutegeltherapie ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin ohne Berechnung der Behandlungskosten möglich. Die Blutegel werden von OSTEORetrain für jeden Kunden individuell bei  der Apotheke Cura Vendi oder direkt bei der Biebertaler Blutegelzucht bezogen. Die Blutegel werden 1 – 7 Tage vor dem Behandlungstermin bestellt und mittels eines speziellen Versandservice geliefert, um die bestmögliche Gesundheit der Egel zu gewährleisten und einen optimalen Therapieerfolg zu erzielen. Somit sind die Kosten für die Blutegel inklusive der Versandkosten vom Tierhalter zu tragen, sobald dieser den Termin zur Blutegeltherapie vereinbart hat und die Bestellung der Blutegel erfolgt ist. Die Bissfreudigkeit der Blutegel hängt von verschiedenen Faktoren ab, welche durch OSTEORetrain nur bedingt beeinflusst werden kann. Der zeitliche Aufwand für die Behandlung wird auch dann in Rechnung gestellt, wenn die Blutegel den Saugakt am Tier verweigern. Für eventuell auftretende allergische Reaktionen übernimmt OSTEORetrain keine Haftung. Komplikationen sind mir unverzüglich mitzuteilen und ein Tierarzt zu kontaktieren.

§7 Informationspflichten

Der Tierhalter ist verpflichtet, Krankheiten, Verletzungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist die Basis für eine erfolgreiche Therapie und um Gegenindikationen identifizieren zu können. Hinsichtlich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf §9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

§8 Behandlung des Tieres in Abwesenheit des Besitzers

Ist ein Tierhalter bei einem Termin nicht anwesend und gibt sein Einverständnis zur Behandlung seines Tieres/seiner Tiere durch OSTEORetrain in seiner Abwesenheit, übernimmt OSTEORetrain keinerlei Haftung für die vom Tier verursachten Schäden in seinem Beisein.

§9 Haftungsbeschränkungen

Ansprüche aus unwissentlichen und versehentlichen Fehlinformationen sind, soweit nach BGB zulässig, ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden bzw. wurden, unmittelbar und in voller Höhe. OSTEORetrain haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Schäden, die nicht auf die therapeutische Behandlung zurückzuführen sind, übernimmt OSTEORetrain keine Haftung. Für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und Verlust durch Dritte übernimmt OSTEORetrain ebenfalls keine Haftung. Etwaige Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapie vom Tierhalter an OSTEORetrain gemeldet werden. Tierärzte, Schmiede, Therapeuten, Ausbilder, Sattler und Bereiter handeln auf eigene Gefahr, auch im Falle dessen, dass diese mit OSTEORetrain zusammen arbeiten oder/und beauftragt wurden. Wird vom Tierhalter entgegen dem therapeutischen Rat die vorzeitige Beendigung der Therapie gewünscht, haftet OSTEORetrain für die entstandenen Folgen nicht. Tritt ein Schaden aufgrund der Nichtbeachtung der dem Tierhalter gem. §7 obliegenden Informationspflichten ein, haftet OSTEORetrain hierfür nicht. Auch garantiert OSTEORetrain keinen Heilungserfolg.

§10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Behandlungsvertrages oder dieser AGB‘s unwirksam sein oder werden oder sollten diese AGB‘s unvollständig sein, so werden diese AGB‘s in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Oldendorf, den 31. Januar 2022